Ab dem 01.08.2024 ist es möglich, eine Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen nach dem Selbstbestimmungsgesetz beim Standesamt anzumelden. Wichtige Infos zum Gesetz bietet die neue Webseite www.sbgg.info
Insbesondere die für die Anmeldung einer Änderung nach SBGG bisher zur Verfügung stehenden Infos wurden hier gesammelt. Die Website wird in den kommenden Monaten Stück für Stück weiter ergänzt werden. Es soll auch Hinweise geben, wie mit Standesämtern umgegangen werden kann, die sehr restriktive Vorgaben in diesem Zusammenhang machen.
Die Webseite ist ein Gemeinschaftsprojekt von Bundesverband Trans*, LSVD, TIN-Rechtshilfe, Bündnis Selbstbestimmung Selbstgemacht, dgti, Sonntagsclub, MinaS, nonbinary.berlin und Queeres Netzwerk Niedersachsen.
Infos des Standesamts Mainz zum Selbstbestimmungsgesetz
Beitragsbild: LSVD
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